Vielfältig nutzbare Industriehalle mit Kranstrecke und Rampenfläche in Altchemnitz
Objektinformationen
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Alle Angaben ohne Gewähr und als Orientierung. Maßgeblich ist der spätere Mietvertrag.
ESTAYA ist Immobilienmaklerin mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO und vermittelt selbst weder Versicherungen (§ 34d GewO) noch Immobiliardarlehen (§ 34i GewO). Anfragen dazu leiten wir mit Ihrer Einwilligung an unseren Kooperationspartner Volker Herrmann weiter, der über die erforderlichen Erlaubnisse verfügt. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten. Einzelheiten in Abschnitt XIV unserer AGB.
Altchemnitz, Chemnitz
Das Grundstück befindet sich ca. 3 km südlich des Stadtzentrums im Stadtteil Altchemnitz in verkehrsgünstiger Lage und liegt direkt in dieser Lage in unmittelbarer Nähe zum Südring. Durch seinen alten, dichten und gesunden Baumbestand ist das Grundstück grün und idyllisch. Der Stadtteil mit seiner industriegeschichtlichen Bedeutung aus der Gründerzeit verbindet Tradition und Innovation.
Das Areal wurde für Forschung und Entwicklung konzipiert. Zu DDR-Zeiten sind hier in diesem Forschungszentrum die weltweiten Erfolge im Werkzeugmaschinenbau begründet worden.
Die Karte zeigt ausgewählte Ziele im Umkreis des Objekts. Die Entfernungen gelten ab diesem Punkt.
Aufteilung der Immobilie
Energieinformationen
Denkmalgeschütztes Gebäude, ein Energieausweis ist nicht erforderlich.
Objektpräsentation
Ausstattungsbeschreibung
- Objekt aus 1960 und 2007 zuletzt modernisiert
- große Halle mit Kranstrecke und Frachtaufzug
- Obergeschoss mit zwei flexibel nutzbaren Räumen
- Rampenfläche direkt vor der Halle für Anlieferung
- individuell erweiterbare Nutzflächen außerhalb der Halle
- Stellplätze und optionale Sanierungsmaßnahmen nach Absprache
Disclaimer
Unsere Angebote basieren auf den uns seitens des Eigentümers bzw. Vermieters übermittelten Informationen. Wir können keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben geben. Unser Angebot ist nicht bindend und kann sich jederzeit ändern, Irrtümer sowie anderweitige Vermietungen sind vorbehalten. Das Exposé dient als erste Information; maßgeblich ist ausschließlich das, was später im Mietvertrag vereinbart wird.
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